Sachverständiger
Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen - sofern kein Bagatellschaden vorliegt - Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
Ich helfe Ihnen gerne als Sachverständiger bei:
v Schadensgutachten
v Fahrzeugbewertung
v Zustandsbericht bei Gebrauchtwagen
v Technische Beratung rund ums Fahrzeug