Sachverständiger Joachim Rode
/

Welver

 

Sachverständiger

Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen - sofern kein Bagatellschaden vorliegt - Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

 

Ich helfe Ihnen gerne als Sachverständiger bei:

v Schadensgutachten

v Fahrzeugbewertung

v Zustandsbericht bei Gebrauchtwagen

v Technische Beratung rund ums Fahrzeug